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Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Hauptstr. 1
95700 Neusorg
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