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Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.
Ringstr. 4-7
84347 Pfarrkirchen
Postfach 1257
84342 Pfarrkirchen