Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Baumaßnahmen an Staatsstraßen, sowie für den Bau von selbständigen Radwegen und für Maßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Zuwegung vom Individual- zum öffentlichen Verkehr.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Aus Mitteln des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (Art. 13f BayFAG) können gefördert werden
Zuwendungen zu den einzelnen Fördertatbeständen können Gemeinden und Landkreise gemäß den Zuordnungen in der Beschreibung erhalten.
Auf Nr. 6 der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) wird verwiesen.
Es wird eine Anteils- oder Festbetragsförderung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Die Bemessung der Höhe der Förderung richtet sich nach Nr. 7 RZStra.
Der Förderantrag ist bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vorlage von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Art. 13f BayFAG eine Vorlagefrist besteht. Anträge sind bis spätestens 1. September des dem Förderbeginn vorausgehenden Jahres einzureichen.
Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und kraftfahrzeugfähigen Straßen müssen grundsätzlich als Überführungen gebaut werden. In Einzelfällen kann, insbesondere bei schwachem Verkehr, eine Ausnahme davon zugelassen werden.
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für kommunale Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, soweit sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig sind.
Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) sowie der Kommunen untereinander.
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Finanzierung des Baus und Unterhalts ihrer Straßen durch die Gewährung von pauschalen Straßenunterhaltszuweisungen.
Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ unterstützt der Bund die Länder und die Kommunen dabei, die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern.