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In Bayern wird ein Landesentwicklungsprogramm von der obersten Landesplanungsbehörde für das Gebiet des gesamten Freistaats erstellt.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.
Seit mehr als 45 Jahren ist das LEP Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Es stellt das wesentliche Instrument zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik dar: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.
Das LEP hat zur Aufgabe:
Informationen zum Landesentwicklungsprogramm erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (= oberste Landesplanungsbehörde).
In Bayern werden von den Regionalen Planungsverbänden für die 18 Planungsregionen Regionalpläne erstellt.