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Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

Formulare

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Informationen über die Nutzung der Mehrzweckhalle im Sportpark Schwarzenfeld (Sportparkhalle) einschließlich der derzeit gültigen Gebührensätze können Sie der Benutzungsordnung für die Sportparkhalle mit ergänzenden Auflagen und Hinweisen entnehmen. Für Nutzungsanträge verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.

Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Die Gebühren sind der Hallenordnung zu entnehmen.

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Nutzungsanträge sollte so früh wie möglich eingereicht werden.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales