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Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.
Fuggerstraße 3
87737 Boos
Fuggerstraße 3
87737 Boos
Memminger Straße 44
87748 Fellheim
Memminger Straße 44
87748 Fellheim
Ulmer Straße 5
87751 Heimertingen
Ulmer Straße 5
87751 Heimertingen
Hauptstraße 17
87767 Niederrieden
Hauptstraße 17
87767 Niederrieden
Kirchstraße 4
87773 Pleß
Kirchstraße 4
87773 Pleß
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.