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Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland

Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

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