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Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei
wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie unter "Verwandte Themen".
Die Beförderungspflicht besteht "zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule", dies ist
Die Beförderungspflicht besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für
Ausnahme:
Die Beförderungspflicht besteht,
Die Aufgabenträger arbeiten untereinander und mit den Schulen zusammen. Die Belange der Schülerinnen und Schüler, der Schulen und der Aufgabenträger sind angemessen zu berücksichtigen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt die Unterrichtszeit nach Maßgabe der Schulordnung im Benehmen mit dem Aufgabenträger fest.
Die Aufgabenträger erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personenverkehrs. Andere Verkehrsmittel, z. B. Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen, sind nur einzusetzen, soweit dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Der Aufgabenträger kann seine Beförderungspflicht im Einzelfall dadurch erfüllen, daß er für den zumutbaren Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen eine Wegstreckenentschädigung anbietet.
Der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges ist entweder im Sekretariat der Schule oder auf www.erlangen.de erhältlich.
Dem vollständig ausgefüllten Antrag sind die ggf. notwendigen Nachweise beizulegen (z.B. Kindergeldnachweis, Kopie des Schwerbehindertenausweises, etc.). Der ausgefüllte Antrag soll an der Schule, zur Bestätigung und Weiterleitung, abgegeben werden.
Wir weisen darauf hin, dass die kostenfreie Schülerbeförderung nur auf Antrag, ab dem Tag der Antragstellung, genehmigt werden kann.
Die Wertmarken werden grundsätzlich nach den Sommerferien bis Ende September in den Erlanger Schulen ausgegeben. Wird eine Schule außerhalb von Erlangen besucht, ist es zwingend erforderlich, die Wertmarke, nach Terminvereinbarung, persönlich im Schulverwaltungsamt Erlangen abzuholen.
Die Stadt Erlangen erfüllt die Verpflichtung zur kostenfreien Schülerbeförderung grundsätzlich im Zusammenwirken mit Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Erlangen erhalten ein 365-Euro-Ticket oder kostenfreie Schülermonatsmarken für das laufende Schuljahr.
Andere Verkehrsmittel (spezieller Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen) können nur anerkannt werden, soweit dies zwingend notwendig oder wirtschaftlicher ist.
Kosten für eine PKW-Benutzung werden nur ersetzt, wenn die PKW-Benutzung zum Schuljahresbeginn beim Schulverwaltungsamt Erlangen beantragt und genehmigt wurde.
Um zu prüfen, ob weiterhin ein Anspruch auf kostenfreie Beförderung besteht, ist bei jeder persönlichen Änderung wie Schulwechsel und/oder Umzug ein neuer Antrag beim zuständigen Aufgabenträger zu stellen. Falls kein Anspruch mehr besteht, ist das 365-Euro-Ticket bzw. die Monatswertmarken zurückzugeben. Andernfalls werden diese Kosten in Rechnung gestellt.
Bei Verlust der Wertmarken wird kein Ersatz geleistet!
Zu Fragen bzgl. des Verbundpasses oder der Gültigkeit der Schülerwertmarken erkundigen Sie sich bitte bei der VGN unter www.vgn.de
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.