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Kommunale berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal

Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

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80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

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Telefon

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Leistungsdetails

Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.

Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.

Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Stand: 05.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus