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Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Selb

Hausanschrift

Ludwigstraße 6
95100 Selb

Postanschrift

Postfach 1580

95089 Selb

Telefon

+49 9287 883-0

Webseite

www.selb.de

Leistungsdetails

Nähere Informationen über die Fahrpläne in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Stand: 17.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr