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Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

Für Sie zuständig

Markt Waidhaus

Hausanschrift

Schulstr. 4
92726 Waidhaus

Postanschrift

Schulstr. 4

92726 Waidhaus

Telefon

+49 9652 8220-0

Webseite

www.waidhaus.de

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Stadtplatz 36
92660 Neustadt a.d. Waldnaab

Postanschrift

Am Hohlweg 2

92660 Neustadt a.d. Waldnaab

Leistungsdetails

Nähere Informationen über die Fahrpläne in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Stand: 16.07.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr