Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
            Strandbadstr. 2
            
            82319 Starnberg
        
82317 Starnberg