Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Oberer Markt 16
92507 Nabburg
Postfach 1160
92501 Nabburg