Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Margarethenstr. 4
93186 Pettendorf
Margarethenstr. 4
93186 Pettendorf