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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Stadt Kempten (Allgäu)

66 Amt für Tiefbau und Verkehr

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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