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Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
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13:30 Uhr - 17:30 UhrSprechstunde Bürgermeister: Donnerstag 15:30 Uhr - 17:30 Uhr
Knöllinger Str. 5
92269 Fensterbach
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