Logo Bayernportal

Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune

Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Amtshandlungen Kosten erheben.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Boos

Geschäftsstellenleitung

Anzahl: 1