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Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz; Übermittlung des Erfassungsbogens

Um eine Berufsausübungsgesellschaft nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.

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Für Sie zuständig

Steuerberaterkammer Nürnberg

Steuerberaterkammer Nürnberg

Hausanschrift

Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg

Postanschrift

Karolinenstraße 28

90402 Nürnberg

Telefon

+49 911 94626-0

Leistungsdetails

Die Eintragung Ihrer Berufsausübungsgesellschaft, beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Berufsausübungsgesellschaft, in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:

Wenn Berufsausübungsgesellschaft im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:

  • Firma oder Name und Rechtsform
  • Datum der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft und der Name der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Anerkennung vorgenommen hat
  • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
  • Anschrift der beruflichen Niederlassung, die geschäftlichen Telekommunikationsdaten, einschließlich der E-Mail-Adresse, und die geschäftliche Internetadresse
  • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h
  • folgende Angaben zu den Gesellschaftern: bei natürlichen Personen: der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der in der Berufsausübungsgesellschaft ausgeübte Beruf, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften: deren Name oder Firma, deren Sitz und, sofern gesetzlich vorgesehen, das für sie zuständige Register und die Registernummer
  • bei juristischen Personen: zu jedem Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf
  • bei rechtsfähigen Personengesellschaften: der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf der vertretungsberechtigten Gesellschafter
  • Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf der angestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, die zur Vertretung der Berufsausübungsgesellschaft berechtigt sind, sofern die Eintragung in das Berufsregister von der Berufsausübungsgesellschaft beantragt wird
  • Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
  • Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten, sofern ein solcher bestellt oder benannt worden ist
  • Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 4 oder des § 134
  • Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs der Berufsausübungsgesellschaft sowie
  • alle Veränderungen der Angaben zu den Buchstaben a und c bis m

Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

Sie sind Mitglied einer Berufsausübungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.

  • erforderliche Unterlagen
    • ggf. vorläufige Deckungszusage oder Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 53 Abs. 2 Nr. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG))
    • ggf. Nachweis der Verleihung der Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Landwirtschaftlicher Buchstelle" des gesetzlichen Vertreters
    • ggf. Sonstiges (z.B. gesonderte Aufstellung zu Zweigniederlassungen, Beteiligten, Wahlbeschlüsse)
    • ggf. Anerkennungsurkunde (nur für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften oder Berufsausübungsgesellschaften nach Bundesrechtsanwaltsordnung ( (BRAO))

    Die Unterlagen müssen in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) eingereicht werden.

Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Die Übermittlung des Erfassungsbogens ist gebührenfrei.

keine

Stand: 27.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Steuerberaterkammer Nürnberg