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Wenn ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut direkt an einer Börse handeln möchte, benötigt das Institut eine Zulassung als Handelsteilnehmer.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Für die Teilnahme am Handel als Handelsteilnehmer benötigen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen eine Zulassung. Diese erfolgt durch die Börsengeschäftsführung.
Jeder Handelsteilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Ein Handelsteilnehmer muss jedoch mindestens über einen zugelassenen Händler verfügen, um die Teilnahmevoraussetzungen für den Handel zu erfüllen.
Zur Teilnahme am Börsenhandel darf nur zugelassen werden, wer gewerbsmäßig bei börsenmäßig handelbaren Gegenständen
und dessen Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Die Zulassung eines Unternehmens zur Teilnahme am Börsenhandel wird erteilt, wenn
Die Zulassung als Handelsteilnehmer muss schriftlich beantragt werden.
Jede Person, die an den einer Börse handeln möchte und dafür zum Handel an der Börse im Namen eines Handelsteilnehmers berechtigt sein muss, benötigt eine Zulassung zum Börsenhändler.
Wertpapiere, die Sie an der Börse zum Handel am regulierten Markt platzieren wollen, müssen vorher zugelassen worden sein.