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Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis weiterversichern.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung beantragen, damit Sie Arbeitslosengeld erhalten können, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt arbeitslos werden sollten. Versicherungsberechtigt sind Sie, wenn Sie
Der monatliche Beitrag liegt im Jahr 2023 bei
Sie zahlen den monatlichen Beitrag der Versicherung allein und direkt an die Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie im Ausland beschäftigt sind, darf keine Entsendung vorliegen. Sie dürfen also nicht im Auftrag Ihres deutschen Arbeitgebers vorübergehend in einem ausländischen Unternehmen tätig sein. Ansonsten würden Sie weiterhin den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegen, eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung wäre nicht möglich.
Sofern Sie neben der Tätigkeit eine Beschäftigung im europäischen Ausland ausüben, gilt das dortige Sozialversicherungsrecht. Eine Antragspflichtversicherung nach deutschem Recht ist dann nicht möglich.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit oder Auslandsbeschäftigung beenden und die Antragspflichtversicherung in Anspruch nehmen, müssen Sie sich nachweislich darum bemühen, so schnell wie möglich wieder Arbeit zu finden.
Allgemein:
Speziell:
Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung beantragen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit:
Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen.
Es fallen keine Kosten an.