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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Stadt Erlangen

Sachbearbeitung Gewerberecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per E-Mail oder Kontaktformular auf.

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