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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Hausanschrift

Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Postanschrift

Am Rathaus 1

92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Telefon

+49 9663 9130-0

Leistungsdetails

Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales