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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst

Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst

Hausanschrift

Rathausplatz 1
91599 Dentlein a.Forst

Postanschrift

Rathausplatz 1

91599 Dentlein a.Forst

Telefon

+49 9855 9799-0

Leistungsdetails

Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 27.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales