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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
Postfach 100
83541 Rott a.Inn