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Geologische Untersuchung; Anzeige

Vor Beginn einer geologischen Untersuchung in Bayern muss diese dem Landesamt für Umwelt angezeigt und nach Abschluss der Arbeiten die gewonnenen Daten übermittelt werden.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Leistungsdetails

Eine geologische Untersuchung umfasst alle allgemein geologischen, rohstoffgeologischen, ingenieurgeologischen, geophysikalischen, mineralogischen, geochemischen, bodenkundlichen, geothermischen, hydrogeologischen sowie geotechnischen Messungen und Aufnahmen der Erdoberfläche, des geologischen Untergrunds, des Bodens oder des Grundwassers mit Hilfe von Schürfen, Bohrungen, Feld- oder Bohrlochmessungen und sonstigen Erkundungsmethoden wie der Fernerkundung.

Alle geologischen Untersuchungen müssen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten von demjenigen, der die Untersuchung für eigene oder fremde Rechnung ausführt, dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Behörde im Sinn des Geologiedatengesetz (GeolDG) angezeigt werden.

Die Anzeige geologischer Untersuchungen nach dem GeolDG ersetzt nicht die Verpflichtung der Anzeige von Erdaufschlüssen oder Bohrungen nach Wasserhaushaltsgesetz (§ 49 WHG), Bundesberggesetz (BBergG) oder die Beantragung von wasserrechtlichen bzw. bergrechtlichen Verfahren. Diese sind gesondert unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei den für den Untersuchungsort zuständigen Behörden einzureichen.

Es wurden bei einer Untersuchung innerhalb der Landesfläche Bayerns Daten über den geologischen Untergrund gewonnen.

Das LfU stellt eine Online-Anwendung bereit, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Anzeige geologischer Untersuchungen nachzukommen (siehe unter "Online-Verfahren").

Die Online-Anwendung „Geologische Untersuchung online“ ermöglicht:

  • für ein Vorhaben mit einer oder mehreren Einzeluntersuchungen die Kontaktdaten des Melders sowie Auftraggebers und des Planers einmalig in alle Formulare einzugeben,
  • in einer Kartenanwendung zur Untersuchungslokation bis auf Flurstückebene zu navigieren,
  • nach Markierung der Untersuchungslokationen fachliche Angaben zur Untersuchungsmethode in Formularfelder einzugeben,
  • die Daten nach Endkontrolle bequem online an das LfU zu versenden,
  • die zeitnahe Bestätigung des Eingangs der Anzeige beim LfU per E-Mail.

Für jede eingegebene Untersuchung erhält der Melder eine eindeutige Identifikationsnummer (BID).

Nach Beendigung der geologischen Untersuchung sind die gewonnen Ergebnisse (Fach- und Bewertungsdaten) entsprechend den Vorgaben nach §§ 9 und 10 GeolDG an das LfU zu übermitteln.

keine

Alle geologischen Untersuchungen müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.

Nach Abschluss der geologischen Untersuchung sind die Fachdaten innerhalb von 3 Monaten und die Bewertungsdaten innerhalb von 6 Monaten dem LfU zu übermitteln.

  • Bergbau; Anzeige einer Bohrung

    Bohrungen, die keine Bohrungen zur Erkundung von Bodenschätzen sind und und tiefer als 100 m in den Boden eindringen, müssen angezeigt werden.

  • Brunnenbohrung; Anzeige
    Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies anzeigen.
  • Erdaufschluss; Anzeige

    Wer eine Bohrung durchführt, einen Brunnen baut oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, muss diese bei den Behörden anzeigen.

  • Geologische Informationen und Daten; Abruf

    Das Landesamt für Umwelt nimmt die staatliche geologische Landesaufnahme mittels eigener geologischer Untersuchungen sowie auf der Grundlage geologischer Untersuchungen Dritter vor und gewährleistet die öffentliche Bereitstellung der Daten.

  • Geotopkataster; Geotoprecherche
    Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) erfasst bayernweit wichtige Geotope, bewertet ihre Schutzwürdigkeit und veranlasst erforderlichenfalls geeignete Schutz-, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen.
  • Gesteine und Böden; Durchführung von Laboruntersuchungen

    Das Landesamt für Umwelt führt chemische und physikalische Laboruntersuchungen an Gesteinen und Böden durch. Im Rohstoff‑Analytik-Zentrum werden Fest- und Lockergesteine hinsichtlich ihrer Eignung als Rohstoff untersucht.

  • Gesteins- und Bodenproben; Aufbau und Führung von Sammlungen
    Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) baut Arbeits- und Belegsammlungen als zentrale Sammelstelle für Gesteins- und Bodenproben aus Bayern auf und führt sie laufend weiter.
  • Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Bohrungen zur Errichtung

    Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Stand: 15.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz