Logo Bayernportal

Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege

Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Die Sicht auf Schilder und Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.

Für Sie zuständig

Gemeinde Langweid a.Lech

Hausanschrift

Augsburger Str. 20
86462 Langweid a.Lech

Postanschrift

Augsburger Str. 20

86462 Langweid a.Lech

Telefon

+49 8230 8400-0

Webseite

www.langweid.de

Staatliches Bauamt Augsburg

Hausanschrift

Holbeinstraße 10
86150 Augsburg

Postanschrift

Postfach 10 20 45

86010 Augsburg

Telefon

+49 821 2581-0

Gemeinde Langweid a.Lech

Hausanschrift

Augsburger Straße 20
86462 Langweid a.Lech

Postanschrift

Augsburger Straße 20

86462 Langweid a.Lech

Telefon

+49 8230 8400-0

Gemeinde Langweid a.Lech

Hausanschrift

Augsburger Straße 20
86462 Langweid a.Lech

Postanschrift

Augsburger Straße 20

86462 Langweid a.Lech

Telefon

+49 8230 8400-0

Hausanschrift

Seidlstr. 7-11
80335 München

Postanschrift

Postfach 200131

80001 München

Telefon

+49 89 54552-0

Leistungsdetails

Grünflächen können ihre nutzungsbezogenen, gestalterischen und landschaftsökologischen Aufgaben sowie ihre Bedeutung für das menschliche Wohlbefinden nur erfüllen, wenn sie gepflegt werden. Neben der unmittelbaren Sicherung der Straßenböschungen vor Erosion sorgen sie für eine landschaftsverträgliche Eingrünung und Gestaltung des Bauwerkes Straße. Durch die regelmäßige Grünpflege werden das Freihalten des Lichtraumprofils neben dem Verkehrsraum und die Sicht auf Verkehrszeichen und Schilder sichergestellt. Neben den verkehrlichen und betrieblichen Belangen sind auch die ökologischen Gesichtspunkte bei der Grünpflege zu berücksichtigen.

Die Flächen unmittelbar neben der Straße müssen intensiv gemäht werden, um eine ausreichende Sicht und ein entsprechendes Blickfeld für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und andererseits eine ordnungsgemäße Entwässerung der Verkehrsflächen sicherzustellen. Das Entfernen von schadhaften und kranken Pflanzen, das Beseitigen von Bäumen und Ästen nach Sturm- und Windbrüchen und die regelmäßige Pflege von Bäumen und Sträuchern im Straßenseitenraum gehören zur Gehölzpflege. Die weiter entfernten Rasen- und Gehölzflächen werden extensiv gepflegt, um der ökologischen Bedeutung der Straßenbegleitflächen Rechnung zu tragen. Bei der Gehölzpflege sind die Schutzbestimmungen zu Landschaftsbestandteilen und Arten zu beachten.

Für die Grünpflege an den Straßen sind verschiedene Behörden zuständig:

  • Gemeindestraßen und Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage: Gemeinde
  • Kreisstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage: Landkreise oder kreisfreie Stadt
  • Staatsstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage: Staatliche Bauämter
  • Bundesstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage: Staatliche Bauämter
  • Autobahnen:  Die Autobahn GmbH des Bundes

Stand: 16.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr