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Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Die Sicht auf Schilder und Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.
Töginger Straße 18
84453 Mühldorf a.Inn
Postfach 1474
84446 Mühldorf a.Inn
Wittelsbacherstr. 11
83022 Rosenheim
Postfach 100 365
83003 Rosenheim
Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit
Postfach 1261
84491 Neumarkt-Sankt Veit
Seidlstr. 7-11
80335 München
Postfach 200131
80001 München
Grünflächen können ihre nutzungsbezogenen, gestalterischen und landschaftsökologischen Aufgaben sowie ihre Bedeutung für das menschliche Wohlbefinden nur erfüllen, wenn sie gepflegt werden. Neben der unmittelbaren Sicherung der Straßenböschungen vor Erosion sorgen sie für eine landschaftsverträgliche Eingrünung und Gestaltung des Bauwerkes Straße. Durch die regelmäßige Grünpflege werden das Freihalten des Lichtraumprofils neben dem Verkehrsraum und die Sicht auf Verkehrszeichen und Schilder sichergestellt. Neben den verkehrlichen und betrieblichen Belangen sind auch die ökologischen Gesichtspunkte bei der Grünpflege zu berücksichtigen.
Die Flächen unmittelbar neben der Straße müssen intensiv gemäht werden, um eine ausreichende Sicht und ein entsprechendes Blickfeld für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und andererseits eine ordnungsgemäße Entwässerung der Verkehrsflächen sicherzustellen. Das Entfernen von schadhaften und kranken Pflanzen, das Beseitigen von Bäumen und Ästen nach Sturm- und Windbrüchen und die regelmäßige Pflege von Bäumen und Sträuchern im Straßenseitenraum gehören zur Gehölzpflege. Die weiter entfernten Rasen- und Gehölzflächen werden extensiv gepflegt, um der ökologischen Bedeutung der Straßenbegleitflächen Rechnung zu tragen. Bei der Gehölzpflege sind die Schutzbestimmungen zu Landschaftsbestandteilen und Arten zu beachten.
Für die Grünpflege an den Straßen sind verschiedene Behörden zuständig: