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Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige

Zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen sowie zur Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen kann die zuständige Behörde anordnen, dass bekannt gegebene Messstellen oder Sachverständige tätig werden.

Landratsamt Freyung-Grafenau

Bauwesen rechtlich, Raumordnung und Landesplanung, Immisionsschutz, Bodenschutz und Abfallrecht, Wohnbauförderung

Öffnungszeiten

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