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Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, wird Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 22 Sozialhilfe, gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II, Wohungs- und Versicherungswesen, soz. Wohnungsbau

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