Sie können die Anerkennung als Prüfingenieur/-in für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau, welche bauaufsichtliche Prüfaufgaben wahrnehmen, beantragen.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Bezeichnung "Prüfingenieur für Standsicherheit" in einer bestimmten Fachrichtung darf in Bayern nur führen, wer durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr anerkannt wurde.
Prüfingenieure für Standsicherheit sind besonders befähigte Bauingenieure, die in einem vorgeschriebenen Verfahren vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt werden.
Prüfingenieure nehmen in ihrem jeweiligen Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben aufgrund der Bayerischen Bauordnung oder von Vorschriften aufgrund der Bayerischen Bauordnung wahr. Sie prüfen im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde in hoheitlicher Tätigkeit die Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise für bestimmte Sonderbauten.
Sie überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen geprüften Standsicherheitsnachweise.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr prüft und entscheidet über die Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheit. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Teil der besonderen Voraussetzungen) erfolgt im Rahmen einer Prüfung durch den beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gebildeten Prüfungsausschuss. Dabei kann vom Bewerber verlangt werden, dass er seine Kenntnisse schriftlich und mündlich nachweist. Das Bayerische Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr führt eine Liste der anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit.
Die Bewerber müssen im Anerkennungsverfahren folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. nachweisen:
Prüfingenieure können nur Personen sein, die
Als Prüfingenieure für Standsicherheit werden nur Personen anerkannt, die
Über das Vorliegen der Voraussetzungen Nrn. 3 - 6 entscheidet der Prüfungsausschuss im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Das Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nimmt Anzeigen über die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfingenieur für Standsicherheit entgegen und entscheidet über den Antrag auf Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfingenieur.