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Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen.
Annahmeschluss für die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen in das Ausland ist montags, dienstags und donnerstags um 16.00 Uhr, mittwochs und freitags um 11.30 Uhr.
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.
Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.