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Der Begriff der Aufenthaltsbeendigung umfasst alle Maßnahmen, die zur Beendigung des Aufenthaltes im Bundesgebiet führen. Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen gehört zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.
und
13:00 Uhr - 15:00 Uhrund
13:00 Uhr - 15:00 UhrDer Zugang zur Zentralen Ausländerbehörde Niederbayern ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 0991/28089-301, per Mail an zab.niederbayern@reg-nb.bayern.de oder – sofern bekannt – direkt mit der zuständigen Sachbearbeitung vereinbart werden.
Stadtfeldstraße 11
94469 Deggendorf
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