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Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem punktebewährte Fahrerlaubnismaßnahmen erfasst. Bei Erreichen bestimmter Punktestände hat die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen zu ergreifen.
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Postfach 1407
90507 Zirndorf