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Kommunale Sportlerehrung; Verleihung einer Ehrengabe

Als Anerkennung für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Sport können Sportlerinnen und Sportler sowie verdiente Vereinsmitarbeiter durch Verleihung einer Ehrengabe mit Urkunde geehrt werden.

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Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Bei den jährlich stattfindenden Sportlerehrungen können die erfolgreichsten Athleten des Landkreises oder der Gemeinde im Rahmen eines feierlichen Festaktes geehrt werden. 

Die Verleihung einer Auszeichnung an einen bestimmten Sportler muss i.d.R. schriftlich beantragt werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen bzw. Ehrungskriterien können in der einer Richtlinie geregelt werden.

Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

Gemeinsam mit dem BLSV Sportkreis Aschaffenburg e. V. ehrt der Landkreis jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler für folgende Leistungen:

  • Landesmeister
  • Süddeutschen Meister
  • Sieger sowie 2. und 3. platzierte Personen bei Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften und
  • Sportlerinnen und Sportler, welche einen nationalen Rekord erzielten oder in einer National- oder Olympiamannschaft standen

Nicht geehrt werden Pokalmeisterinnen und Pokalmeister.

Geehrt werden außerdem Schulmannschaften, die Landesmeister wurden oder Platz 1 bis 3 bei den Deutschen Schulmeisterschaften erreichten. Es muss sich dabei um eine kreiseigene Schule handeln oder diese muss ihren Sitz im Landkreis haben.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ehrung.

Die nächste Sportlerehrung findet am Freitag, 15. November 2024 in der Kultur- und Sporthalle Haibach statt.

Anträge können bis zum 13. September 2024 gestellt werden. Antragsberechtigt sind Vereine, Sportverbände, Schulen oder die politische Gemeinde.

Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

Anträge können bis zum 13. September 2024 gestellt werden

Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales