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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führt regelmäßig Eignungsprüfungen für nicht-elektronische Messgeräte durch, mit denen Radon an Arbeitsplätzen gemessen wird.
Wenn Sie Geräte für die nach Strahlenschutzrecht vorgeschriebenen Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration oder -Exposition an Arbeitsplätzen als anerkannte Stelle oder behördlich bestimmte Messstelle bereitstellen und die Messungen auswerten, müssen Sie regelmäßig an Eignungsprüfungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) für nicht-elektronische Radonmessgeräte teilnehmen.
Eignungsprüfungen werden als Bestandteil von Vergleichsprüfungen nicht-elektronischer Radonmessgeräte und in Kombination mit Kalibrierexpositionen angeboten.
Wenn Ihre Institution an einer Eignungsprüfung teilnimmt, senden Sie ein Set von nicht-elektronischen Radonmessgeräten an das BfS. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, jedes Messgerät mit einem individuellen Identifikationscode zu kennzeichnen, den Sie vom BfS erhalten.
Die Expositionen erfolgen im Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS. Nach der Auswertung senden Sie die Ergebnisse an das BfS und erhalten eine individuelle Auswertung. Das BfS ist verpflichtet, die im Zuge der Eignungsprüfungen erhaltenen beziehungsweise ermittelten Daten vertraulich zu behandeln. Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form an Dritte weitergegeben.
Den Antrag stellen Sie online über das Bundesportal oder per E-Mail. Wenn Sie keine anerkannte Stelle, oder behördlich bestimmte Messstelle sind und keine Eignungsprüfung für die Beantragung der Anerkennung als Stelle benötigen, können Sie die Eignungsprüfung nur per E-Mail beantragen.
Die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend für
Eine Eignungsprüfung können Sie online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen.
Online-Anmeldung:
Antrag per E-Mail stellen:
Kosten für die Teilnahme pro Gerätetyp
Gebühr: 720 EUR
Die Frist zur Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist für anerkannte Stellen alle 2 Jahre erforderlich.
Die Frist zur Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist für behördlich bestimmte Messstellen durch die zuständige Landesbehörde vorgegeben.
Die Dauer zwischen Erhalt der zu prüfenden Messergebnisse und der Eignungsprüfung beträgt bis zu 3 Monate. (3 Monate)
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen.
Sie sind eine anerkannte Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen, aber Ihre Voraussetzungen zur Anerkennung ändern sich? Dann müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz melden.