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Fassadenpreis; Verleihung

Landkreise und kreisfreie Städte können einen Fassadenpreis für besonders gelungene Neubauten, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen verleihen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 41 Bauplanung und Bauordnung

Leistungsdetails

Mit einem ideelen Preis werden herausragende Bauwerke gewürdigt, deren Erscheinungsbild das Orts- und Landschaftsbild in vorbildlicher Weise bewahren, ergänzen oder bereichern und somit Vorbildcharakter für andere Bauten haben.

In einigen Landkreisen und kreisfreien Städten sind Eigenbewerbungen von Bauherren möglich, während in anderen nur Vorschäge von Städten, Märkten, Gemeinden und Bürgern berücksichtigt werden.

Mehr Informationen über den Fassadenpreis in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt erhalten Sie auf der Internetseite der Kommune.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales