Logo Bayernportal

Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Stadt Bad Windsheim

Stadtbüro

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 1
91438 Bad Windsheim

Postanschrift

Postfach 260
91425 Bad Windsheim