Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.