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Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper
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