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Ausländer- und Asylrecht; Aufsicht und Beratung

Die Regierungen repräsentieren die Staatsregierung in den einzelnen Regierungsbezirken. Sie üben dabei unter anderem die Aufsicht über die örtlichen Ausländerbehörden bei den Städten und den Landratsämtern aus und beraten diese.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 11 - Personelles Statusrecht, Ausländerrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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