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Ländliche Entwicklung; Informationen

Ziel der Ländl. Entwicklung in Bayern ist die nachhaltige und eigenständige Entwicklung des ländlichen Raums. Hier werden die Instrumente Integrierte Ländl. Entwicklung, Gemeindeentwicklung, Dorferneuerung, Flurneuordnung oder ländlicher Straßen- und Wegebau eingesetzt.

Für Sie zuständig

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Hausanschrift

Dr.-Rothermel-Str. 12
86381 Krumbach (Schwaben)

Postanschrift

Postfach 1163

86379 Krumbach (Schwaben)

Telefon

+49 8282 92-0

Leistungsdetails

Aufgabe der zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gehörenden Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist es, zu einer integrierten nachhaltigen Entwicklung und Zukunftssicherung der ländlichen Gemeinden und Regionen als eigenständige und vielfältig ausgeformte Lebensräume beizutragen. Durch Verfahren und Vorhaben der Ländlichen Entwicklung werden

  • die Land- und Forstwirtschaft zukunftsorientiert unterstützt,
  • die ländlichen Gemeinden nachhaltig gestärkt und damit vitale ländliche Räume gesichert,
  • öffentliche Vorhaben eigentumsverträglich realisiert,
  • die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und die Kulturlandschaft gestaltet.

Je nach Aufgabenstellung kommen die Instrumente der Ländlichen Entwicklung (Integrierte Ländliche Entwicklung, Gemeindeentwicklung, Dorferneuerung, Flurneuordnung, Ländlicher Straßen- und Wegebau, Freiwilliger Landtausch, Freiwilliger Nutzungstausch) mit unterschiedlicher Intensität bedarfsgerecht und zielorientiert zur Anwendung. 

  • Dorferneuerung; Informationen

    Die Dorferneuerung verbessert die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande. Damit wird die Standort- und Lebensqualität der Dörfer im ländlichen Raum nachhaltig gestärkt.

  • Flurneuordnung; Informationen

    Bei einer Flurneuordnung werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und der Wirtschaftskraft ländlicher Grundbesitz zweckmäßig neu geordnet, vermessen und erschlossen, Gemeinden oder öffentliche Planungsträger unterstützt sowie Natur und Landschaft erhalten und gestaltet.

Stand: 09.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus