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Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung

Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Ostallgäu

Landratsamt Ostallgäu

Hausanschrift

Schwabenstr. 11
87616 Marktoberdorf

Postanschrift

Postfach 1255

87610 Marktoberdorf

Telefon

+49 8342 911-0

Leistungsdetails

In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung. 

Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.

Stand: 05.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz