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Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung

Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.

Für Sie zuständig

Stadt Nürnberg

Stadt Nürnberg

Hausanschrift

Rathausplatz 2
90403 Nürnberg

behoerdenwegweiser.nuernberg.de zeigt Ihnen alle Details

Postanschrift

Fünferplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon

+49 911 231-0

Leistungsdetails

In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung. 

Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.

Stand: 05.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz