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Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.

Verwaltungsgemeinschaft Lalling

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:15 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:15 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 28
94551 Lalling

Postanschrift

Hauptstr. 28
94551 Lalling