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Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, die Aufgaben eines Gärtnermeisters/einer Gärtnermeisterin als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Es ist ein Antrag auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung erforderlich. Die Prüfung erfolgt getrennt nach Fachrichtungen.
Zuständig sind:
a) in den Fachrichtungen Zierpflanzenbau, Staudengärtnerei und Friedhofsgärtnerei
b) in der Fachrichtung Gemüsebau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gemüsebau, Fürth
c) in den Fachrichtungen Baumschule und Obstbau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim
d) in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau