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Gärtnermeisterprüfung; Anmeldung

Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, die Aufgaben eines Gärtnermeisters/einer Gärtnermeisterin als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen.

Formulare

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft Fürth (Fachrichtung Gartenbau)
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Staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn I (Fachrichtung Gartenbau, Garten- und Landschaftsbau)
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Staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft Veitshöchheim (Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau)
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Leistungsdetails

Es ist ein Antrag auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung erforderlich. Die Prüfung erfolgt getrennt nach Fachrichtungen.

Zuständig sind:

a) in den Fachrichtungen Zierpflanzenbau, Staudengärtnerei und Friedhofsgärtnerei

  • die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Landshut-Schönbrunn, für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben
  • die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim, für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken

b) in der Fachrichtung Gemüsebau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gemüsebau, Fürth

c) in den Fachrichtungen Baumschule und Obstbau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim

d) in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

  • die die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Landshut-Schönbrunn, für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben
  • die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Veitshöchheim, für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken

  • Zeugnis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der Landwirtschaft
  • Nachweise über eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Gartenbau

Die Anmeldegebühr zur Prüfung beträgt 350 €.

Anträge auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung sind jährlich bei der für die jeweilige Meisterprüfung zuständigen Stelle einzureichen. Je nach Fachrichtung sind unterschiedliche Fristen zu beachten. Diese können bei den jeweils zuständigen Stellen erfragt werden.

Stand: 06.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau