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Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse an Träger privater Förderschulen und privater Schulen für Kranke zum Ausgleich besonderer Härten, soweit sonstige Leistungen nach dem Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz die tatsächlichen und notwendigen Aufwendungen nicht decken.
Maximilianstraße 39
80538 München
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