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Abwasserabgabe; Abgabe einer Erklärung zur Festsetzung oder Beantragung der Verrechnung für Großeinleitungen und Niederschlagswasser

Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären. 

Landratsamt Haßberge

FB 34 Wasserrecht u. Naturschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
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und

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Fr
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

Postanschrift

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt