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Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
Postfach 463
94304 Straubing