Zur Verlegung von Telekommunikationskabeln in öffentlichen Verkehrswegen benötigen Sie von der Bundesnetzagentur übertragene Wegerechte. Im Anschluss erteilt Ihnen die Stadt oder Gemeinde die Zustimmung zur Verlegung der Telekommunikationskabel.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Möchte Ihr Unternehmen Telekommunikationskabel für öffentliche Telekommunikationsnetze in Straßen verlegen, benötigen Sie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In der Regel ist das die betreffende Stadt oder Gemeinde.
Dafür sollten Sie sich vorher von der Bundesnetzagentur das Wegerecht übertragen lassen, das Sie grundsätzlich zur Nutzung der Straßen berechtigt. Denn durch eine Übertragung des Wegerechts hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen in der Regel die Zustimmung zu erteilen, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um Telekommunikationslinien handelt, die öffentlichen Zwecken dienen. Hat Ihnen die Bundesnetzagentur das Wegerecht übertragen, ist zudem die Wegenutzung für Sie unentgeltlich.
Es besteht für Sie keine gesetzliche Verpflichtung, die Übertragung zu beantragen.
In Ihrem Antrag an die Bundesnetzagentur ist das Gebiet anzugeben, für welches Sie das Nutzungsrecht beantragen.
Im Antrag müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Ihr Unternehmen
Dabei ist insbesondere Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit durch Nachweise zu belegen.
Die Übertragung des Wegerechts gilt für die Zeit, in der Ihr Telekommunikationsunternehmen auch öffentlich tätig ist.
Die Bundesnetzagentur kann von Ihnen weitere Nachweise und Unterlagen fordern, sollten diese für ihre Entscheidung erforderlich sein.
Sie können das Wegerecht online, per E-Mail oder per Post beantragen.
Wegerechte online beantragen:
Wegerechte per E-Mail oder Post beantragen:
Für die Übertragung der Nutzungsberechtigung werden Gebühren nach Zeitaufwand festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt durch einen gesonderten Gebührenbescheid.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Wochen. Der genannte Zeitraum beginnt bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen, das heißt einschließlich der benötigten Nachweise.