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Gentechnische Arbeiten (außer Freisetzungen) dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor. Der Wegweiser des LGL erklärt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie gentechnisch arbeiten wollen (siehe "Weiterführende Links").